ARBEITSBEREICHE

Wir beraten Sie umfassend mit juristischer Kompetenz

Immobilienrecht

Der Kauf einer Immobilie ist eine ganz erhebliche, vielleicht in Ihrem Leben sogar einmalige Investition. Daher verlangt das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrags. Wir stellen für den Verkäufer und für den Käufer sicher, dass die der Vertrag ausgewogen gestaltet wird und keine der beiden Seiten verhängnisvolle Risiken eingeht. Wir beraten Sie und erläutern Ihnen das mitunter nicht leicht verständliche, aber erforderliche Vertragswerk und machen Sie auf mögliche Probleme bei der Vertragsabwicklung und Finanzierung aufmerksam.

Nach der Beurkundung wickeln wir für Sie den Vertrag ab. Zur Vorbereitung eines Kaufvertrags bitten wir Sie, uns das AUSGEFÜLLTE ANGABENBLATT zukommen zu lassen. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Sofern Sie zusätzlich zu unserer Beratung bereits Informationen in Bezug auf Bauträgerverträgesuchen, folgen Sie bitte dem Link zur LANDESNOTARKAMMER BAYERN.

Wenn Sie überlegen, Grundbesitz auf Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere nahe stehende Personen zu übertragen, können Sie uns gleichfalls gerne kontaktieren.

Wir erläutern Ihnen gerne die Vor- und Nachteile einer solchen Überlassung/Schenkung. Bei der Gestaltung des Vertrags achten wir darauf, dass Ihre Rechte entsprechend Ihren Wünschen sinnvoll gesichert sind. Zur Vorbereitung der Überlassung oder Schenkung bitten wir Sie uns das ANGABENBLATT AUSZUFÜLLEN. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Erbrecht

Kennen Sie die mit Ihrem Tod eintretende gesetzliche Erbfolge? Lassen Sie sich von uns die im Hinblick auf Ihre Familienverhältnisse automatisch eintretenden Folgen Ihres Ablebens erläutern. Eine nachträgliche Korrektur dieser nicht immer passenden Erbfolge lässt sich meist nur schwer erreichen. Von den Kosten ganz zu schweigen. Vertrauen Sie nicht blind auf das Gesetz. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren letzten Willen durchzusetzen.

Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen einer letztwilligen Verfügung. Unterschätzen Sie nicht die Schwierigkeiten, Ihren letzten Willen eindeutig und zweifelsfrei zu formulieren. Kennen Sie denn den Unterschied zwischen einer Auflage, einem Vermächtnis und einer Erbeinsetzung? Ist Ihnen die Gefahr einer dauerhaften Bindung bei einem gemeinschaftlichen Testament bekannt?

Wir entwerfen mit Ihren Informationen eine für Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse passende letztwillige Verfügung. Verschließen Sie also nicht die Augen vor den rechtlichen Folgen Ihres Ablebens. Nehmen Sie die Dinge selbst in die Hand. Auch nach Eintritt eines Erbfalls helfen wir Ihnen bei den erforderlichen Formalitäten, bspw. der Beantragung eines Erbscheins oder der Ausschlagung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Erbauseinandersetzungen.

Vorsorgevollmacht

Viele Leute wissen nicht was passiert, wenn sie wegen eines Unfalls oder bei einer schweren Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Wussten Sie, dass das Amtsgericht in einem solchen Fall eine Betreuung anordnet? Dies führt nicht selten dazu, dass fremde Personen als Betreuer für Sie bestellt werden.

Ehepartner meinen häufig irrtümlicher Weise, allein die Tatsache ihrer Eheschließung genüge, um für den anderen Ehepartner in einer solchen Situation handeln zu können. Auch ein Ehepartner kann aber ohne eine Vollmacht nicht wirksam für den Betroffenen handeln.

Wegen der Einschaltung des Gerichts wird eine Betreuung häufig als problematisch, nicht selten sogar als teuer empfunden. Wenn sie die Dinge selbst in die Hand wollen, können Sie einer Person Ihres Vertrauens Vorsorgevollmacht erteilen.

Lassen Sie sich bei uns beraten und vermeiden Sie Fehler. Wir erläutern Ihnen auch, wo Sie die Vollmacht registrieren und aufbewahren können.

Viele Mandanten wünschen sich zudem eine Patientenverfügung. Sie können dadurch rechtlich verbindlich Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung anordnen.

Familienrecht

In Anbetracht der Häufigkeit von Ehescheidungen, sollten Sie sich nicht scheuen, sich bei uns über die rechtlichen Folgen und Konsequenzen einer Eheschließung zu informieren. Wissen Sie beispielsweise, was es mit dem gesetzlichen Güterstand auf sich hat? Sind Ihnen die gesetzlichen Unterhaltspflichten bei einer Scheidung bekannt?

Es mag zwar unromantisch erscheinen, aber wegen der einschneidenden Rechtsfolgen ist es sinnvoll sich über die Möglichkeiten eines Ehevertrags beraten zu lassen.

Dasselbe gilt, wenn Sie über eine Adoption nachdenken.

Leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft? Täuschen Sie sich nicht über die rechtlichen und wirtschaftlichen Probleme einer Trennung. Dies gilt besonders, wenn Sie zusammen eine Immobilie erwerben oder ein Haus bauen wollen. Treffen Sie dann erst Recht Vorsorge für den Fall der Trennung, um den Streit und die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden.

Im Falle der Trennung können Sie in einer Scheidungsvereinbarung alle wesentlichen Scheidungsfolgen regeln, bspw. den Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Damit lassen sich die gerichtlichen Kosten einer Scheidung mitunter ganz erheblich vermindern. Eine Scheidungsvereinbarung erspart Ihnen zudem häufig viel Ärger und Stress.

Unternehmensrecht

Sie wollen ein Unternehmen gründen oder Ihr Unternehmen verändern? Wir helfen Ihnen – gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihren steuerlichen Beratern – bei der Umsetzung Ihres Vorhabens in der richtigen Rechtsform. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und die jeweils damit verbundenen Vor- und Nachteile, wie bspw. die Fragen der Haftung.

Die Beurkundung einer Ein-Personen-GmbH bereiten wir Ihnen gerne innerhalb von 24 Stunden vor, so dass Sie mit Ihrem Unternehmen sofort beginnen können.

Wenn Sie Ihr Unternehmen gemeinsam mit Anderen gründen wollen, stellen wir Ihnen einen sachgerechten Gesellschaftsvertrag zur Verfüung, der alle üblicherweise auftretenden Probleme zielführend regelt. .

Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens besteht häufig Beratungsbedarf. Wir begleiten Sie bei erforderlichen Umstrukturierungen, bspw. wegen der Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen oder dem Beitritt oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters/Investors.

Die gesetzlich verbindlichen Notarkosten einer Beurkundung umfassen grundsätzlich die Kosten der Beratung und zwar unabhängig von der Zeitdauer.

NOTARE

Patrick Schneider

Ausbildung und universitäre Tätigkeiten

  • Abitur im Jahr 1989 am Theresien-Gymnasium in München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und an der University of Aberdeen
  • wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg (Lehrstuhl Prof. Dr. Mathias Habersack)

Notarielle Laufbahn

  • Notarassessor in Eggenfelden, Fürstenfeldbruck und München
  • Notariatsverwalter in Dachau
  • Notar in Babenhausen (Schwaben) von 2002 bis 2010
  • Notar in Landsberg am Lech seit 2010

Dr. Christoph Reymann

Ausbildung und universitäre Tätigkeiten

  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Warwick, U.K.
  • wissenschaftlicher Mitarbeiter am Völkerrechtlichen Seminar der Universität des Saarlandes
  • Masterstudiengang Europarecht am Europa-Institut der Universität des Saarlandes
  • Promotion (Dr. iur.) und Habilitation (Universitäre Lehrbefugnis)
  • Ernennung zum Professor an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein in 2014

Notarielle Laufbahn

  • Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst in 2003
  • Referent am Deutschen Notarinstitut in Würzburg von 2008 bis 2009
  • Stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Notarinstituts in Würzburg von 2009 bis 2015
  • Notar in Neustadt b. Coburg ab 2016
  • Notar in Landsberg am Lech seit 2021

ANFRAGEN

Hilfreiche Formulare

Mit diesen Formularen können Sie Ihr Anliegen konkretisieren und wir können Ihnen effizient und zeitnah weiterhelfen.

Immobilien-Kaufvertrag
Immobilien-Überlassungsvertrag

KONTAKT

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Notare
Schneider & Dr. Reymann

Hubert-von-Herkomer-Str. 73
86899 Landsberg am Lech

Telefon: 08191 972020
Telefax: 08191 2455
E-Mail: notare@herkomer73.de

Nächste Parkmöglichkeiten
Tiefgarage im Schlossberg, Ausgang: Hubert-von-Herkomer-Straße, Stadtverwaltung ("linker Stollen")

IMPRESSUM

Herausgeber
Notare
Patrick Schneider
Dr. Christoph Reymann

Hubert-von-Herkomer-Str. 73
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191 972020
Telefax: 08191 2455

E-Mail: notare@herkomer73.de
Internet: herkomer73.de

Zuständige Aufsichtsbehörden
Präsident des Landgerichts Augsburg
Am Alten Einlass 1
86150 Augsburg
Telefon: 089 55 97-03

Landesnotarkammer Bayern
Ottostraße 10
80333 München
Telefon: 089 551660

Zulassungsbehörden
Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Notar" wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz verliehen (80097 München, Tel. 0 89.55 97 01).

Berufsordnung/Notarverzeichnis
Notarverzeichnisse und berufsrechtliche Regelungen sind abrufbar unter www.notare.bayern.de sowie unter www.bnotk.de

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Notare sind:

  • Bundesnotarordnung
  • Beurkundungsgesetz
  • Gerichts- und Notarkostengesetz
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare/Bekanntmachung betreffend die Angelegenheiten der Notare in Bayern

USt-IdNr.: DE343743794

Hinweis
Die auf dieser Website enthaltenen Angaben, Aussagen und Beispiele sind sorgfältig zusammengestellt. Sie geben jedoch lediglich einen allgemeinen Überblick und ersetzen auf keinen Fall die rechtliche Beratung im Einzelfall.

Datenschutzinformationen